Tätigkeitsfelder

Kanzlei RECHTSANWALT Ijaz CHAUDHRY verfügt aufgrund der intensiven und umfassenden Ausbildung sowie seiner mehrjährigen praktischen Tätigkeit über fundierte Kenntnisse in allen grundlegenden Rechtsgebieten.

Um Ihnen einen Überblick über die inhaltlichen Schwerpunkte der Tätigkeit zu geben, werden nachfolgend  Themen mit besonders vertieften Rechtskenntnissen aufgelistet. Finden Sie  Ihr persönliches Problem in der beispielhaften Auflistung nicht wieder, sprechen Sie Rechtsanwalt Chaudhry einfach an.

Denn sein Motto lautet: Sind Sie "recht- und ratlos", so ist er der richtige Ansprechpartner. 


▪ S t r a f r e c h t

Das Strafrecht beinhaltet das Recht zur Ahndung von Vergehen und Verbrechen. Auf dem Gebiet des Strafrechts gerät man leicht zwischen die Räder der Strafjustiz. Dabei werden die Grundlagen für den weiteren Fortgang des Strafverfahrens bereits häufig im Ermittlungsverfahren gelegt.
Durch ein frühzeitiges Einschalten eines Strafverteidigers im Ermittlungsverfahrens kann meist rechtsstaatliches und faires Strafverfahren gewährleistet werden. Zudem kann auch das Opfer mit rechtsanwaltlicher Hilfe als Nebenkläger seine Rechte sichern.
Die Vertretung im Ermittlungsverfahren sowie im gesamten Straf- und Strafvollstreckungsverfahren umfasst vor allem die Rechtsfragen:

  • ▪ Strafanzeige
  • ▪ Beschuldigtenvernehmung
  • ▪ Zeugenvernehmung
  • ▪ Ermittlungsverfahren
  • ▪ Strafbefehl
  • ▪ Anklage
  • ▪ Haftbefehl
  • ▪ Hausdurchsuchung
  • ▪ Bußgeldverfahren
  • ▪ Nebenkläger
  • ▪ Berufung und Revision
  • ▪ Strafvollzug
  • ▪ Wiederaufnahmeverfahren

▪ A r b e i t s r e c h t

Das Arbeitsrecht regelt insbesondere alle im Arbeitsleben auftretende Konflikten zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Beratungsbedarf ist daher häufig, sei es aus Sicht des Arbeitnehmers hinsichtlich der richtigen Vorgehensweise gegen arbeitgeberseitige Maßnahmen oder sei es aus Sicht des Arbeitgebers zur Vorbereitung der passenden Handlungen.
Die außergerichtliche Vertretung als auch Interessendurchsetzung im arbeitsgerichtlichen Prozess umfasst vor allem die Rechtsfragen:

  • ▪ Arbeitsvertragsgestaltung und -überprüfung
  • ▪ Abmahnung
  • ▪ Versetzungen
  • ▪ Kündigungsschutz bei ordentlicher Kündigung (KSchG)
  • ▪ Außerordentliche bzw. fristlose Kündigung
  • ▪ Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderung, Schwangerschaft...)
  • ▪ Änderungskündigung
  • ▪ Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • ▪ Einfache und qualifizierte Arbeitszeugnisse
  • ▪ Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld)
  • ▪ Überstunden (Mehrarbeit) und Kurzarbeit
  • ▪ AGG und Mobbing
  • ▪ Befristung von Arbeitsverträgen
  • ▪ Vertragsstrafen
  • ▪ Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • ▪ Tarifvertragliche Ansprüche, Tarifvertragliche
  • ▪ einstweiliger Rechtsschutz
  • ▪ Betriebsrat

▪ M i g r a t i o n s r e c h t  (Ausländer-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht)

Zu diesem Rechtsgebiet gehört insbesondere das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie das AsylG. Ausweisung und Abschiebehaft sind nur zwei Stichworte, die ausländischen Mitbürgern immer wieder Angst machen. 
Je früher Sie anwaltliche Hilfe suchen, desto größer sind die Chancen, dass die Ausländerbehörde zum Einlenken gebracht werden kann.
Die außergerichtliche Vertretung als auch Interessendurchsetzung im verwaltungs-rechtlichem Prozess umfasst vor allem die Rechtsfragen:

  • ▪ Duldung
  • ▪ Aufenthaltserlaubnis
  • ▪ Niederlassungserlaubnis
  • ▪ Familienzusammenführung
  • ▪ Zuzug zu Familienangehörigen
  • ▪ Abschiebehaft
  • ▪ Arbeitserlaubnis
  • ▪ Asylverfahren
  • ▪ Einbürgerung

▪ M i e t r e c h t

Das Mietrecht befasst sich mit allen Fragen im Zusammenhang mit einem privaten oder gewerblichen Mietobjekt. Streitigkeiten treten häufig bei Mängeln der Mietsache, Betriebskostenabrechnungen und Kündigungen auf.
Die außergerichtliche Vertretung als auch Interessendurchsetzung im mietrechtlichen Prozess umfasst vor allem die Rechtsfragen:

  • ▪ Prüfung von Mietverträgen und Zusatzvereinbarungen (AGB's)
  • ▪ Schönheitsreparaturen
  • ▪ Kündigung bzw. Beendigung des Mietverhältnisses
  • ▪ Kündigung wegen Eigenbedarfs
  • ▪ Sonderkündigungsrechte, Privilegierte Kündigung des Vermieters
  • ▪ Stellen von Nachmietern
  • ▪ Untervermietung
  • ▪ Zahlung, Rückerstattung und Einbehalt/Verrechnung der Mietkaution
  • ▪ Räumungsklage und Räumungsvergleich
  • ▪ Außerordentliche bzw. fristlose Kündigung wegen Zahlungsrückstand...
  • ▪ Räumungsschutz bzw. Vollstreckungsschutz
  • ▪ Mängelanzeige, Mietmängel und Mietminderung,
  • ▪ Betriebskosten und Betriebskostenabrechnungen
  • ▪ Mieterhöhung, z.B. aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen
  • ▪ Befristung von Mietverträgen, Zeitmietverträge
  • ▪ Abmahnung

▪ V e r k e h r s r e c h t

Das Verkehrsrecht umfasst zum einen das Verkehrsstrafrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Bußgeldrecht zum anderen die gerichtliche und außergerichtliche Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall.
Ihre Strafverteidigung im Verkehrsstrafverfahren, Ordnungswidrigkeitenverfahren und Bußgeldverfahren gehört hier ebenso zu den Rechtsanwaltstätigkeiten wie die Wahrnehmung ihrer Interessen hinsichtlich der Schadensregulierung nach einem Unfall.
Die außergerichtliche Vertretung gegen über dem Unfallgegner, bzw. dem Haftpflichtversicherer als auch Interessendurchsetzung gegenüber der Verkehrsbehörde, (Führerscheinstelle u.a.) und im Prozess umfasst vor allem die Rechtsfragen:

  • ▪ Abwicklung von Verkehrsunfällen
  • ▪ Abwicklung von Verkehrsunfällen in EU-Mitgliedsstaaten
  • ▪ Geltendmachung der Sach- und Personenschäden
  • ▪ Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Verdienstausfall
  • ▪ Bemessung des Schmerzensgeldes, Kapital- oder Rentenzahlung
  • ▪ Quotenhaftung / Abrechnung auf Gutachtenbasis
  • ▪ Rechtsmittel gegen Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Urteil
  • ▪ Verteidigung im OWi-Verfahren sowie Verkehrsstrafverfahren
  • ▪ Geschwindigkeitsüberschreitungen / Abstandsmessung / Rotlichtverstöße
  • ▪ Fahrverbot
  • ▪ Unfallflucht, § 142 StGB
  • ▪ Alkohol, Trunkenheit und Drogen im Straßenverkehr, § 316 StGB
  • ▪ Eignungszweifel und MPU
  • ▪ Straßenverkehrsgefährdung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, §§ 315 b, c StGB
  • ▪ Entzug der Fahrerlaubnis, Beschlagnahme und vorläufige Entziehung, Erteilung einer Sperre