Kanzlei

Die bundesweit tätige Kanzlei besteht bereits seit 2004 als Bürogemeinschaft mit dem Rechtsanwalt Oliver Rahnama.
RECHTSANWALT CHAUDHRY übernimmt insbesondere Mandate in den Tätigkeitsschwerpunkten
Strafrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht. Weitere rechtliche Schwerpunkte der Kanzlei bilden
das Ausländer- & Asylrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht.
Die internationale Ausrichtung der Kanzlei zeigt sich in der Durchführung von Mandatsgesprächen in
ENGLISCH, PAKISTANISCH (URDU & PUNJABI) und
INDISCH (HINDI).
Rechtsanwalt Chaudhry ist Mitglied im WiesbadenerAnwaltVerein,
im DeutschenAnwaltVerein sowie in der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V..
Zudem ist Rechtsanwalt Chaudhry Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht und
der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DeutschenAnwaltVereins.
Regelmäßige Fortbildungen in den Bereichen der Tätigkeitsschwerpunkte
sowie anderer anwaltlicher Tätigkeitsbereiche sind selbstverständlich.
Mandanten erhalten in der Kanzlei umfassende rechtliche Beratung. Soweit Mandate besondere rechtliche
Spezialisierungen erfordern, die nicht zum Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei gehören,
kann Kontakt zu anderen kompetenten Rechtsanwälten der gefragten Fachrichtungen hergestellt werden.